TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Strafrechtliche Nebengesetze (3. Auflage)

Vorbemerkungen

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Anwendungsbereich
1, 2
II.
Örtliche Zuständigkeit
3
III.
Praktische Bedeutung
4
IV.
Internationales Strafrecht
5, 6

I. Anwendungsbereich

1

Gem § 1 findet das SeeSchFG auf österr Jachten Anwendung; anderen Seeschiffen als Jachten werden keine Rechte als österr Seeschiff erteilt. Nach § 2 Z 1 ist ein österr Seeschiff ein Seeschiff, das nach dem SeeSchFG zur Seeschifffahrt zugelassen ist. Nach § 2 Z 2 ist ein Seeschiff ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann (Fahrgastschiff, Frachtschiff, Jacht, Sonderfahrzeug). Als solches gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

2

Zulassung und Eintragung wird in den § 7 ff geregelt.

II. Örtliche Zuständigkeit

3

Nach § 6 Abs 3 steht das Strafverfahren dem Gericht zu, an dessen Sitz das Seeschiffsregister geführt wird, wenn eine strafbare Handlung auf einem österr Seeschiff oder mit Bezug auf ein österr Seeschiff begangen worden und nicht bereits die Zuständigkeit eines anderen inländischen Gerichtes begründet ist. ...

Daten werden geladen...