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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 35

Martin Stricker

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
14
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
57
B.
Tatobjekt
819
C.
Tathandlung
2025
III.
Innere Tatseite
26, 27
IV.
Strafe
28, 29
V.
Konkurrenzen
VI.
Prozessuales

I. Allgemeines

1

Normativer Musterschutz besteht in Ö bereits seit 1858 (Kaiserliches Patent, RGBl 1858/2387). Das MuSchG existiert erst seit 1953 (BGBl 1953/38) und ist freilich mehrfach novelliert worden – zuletzt unter maßgeblichem Einfluss internationaler Vorgaben (vgl etwa RL 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen, ABl L 1998/289, 28). Die geltende Fassung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1990 (Musterschutzgesetz 1990, BGBl 1990/497).

2

Musterschutz bedeutet Schutz ästhetischer Formschöpfungen („Designschutz“). In Abgrenzung zum Gebrauchsmusterschutz be...

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