Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 34 Mißbrauch der Dienststellung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
A. | Regelungsinhalt im Überblick | |||
B. | Geschütztes Rechtsgut | |||
C. | Deliktstyp | |||
D. | Praktische Bedeutung | |||
II. | Äußere Tatseite | |||
A. | Tatsubjekt: Vorgesetzter oder Ranghöherer | |||
B. | Tatopfer: untergebene oder rangniederere Soldaten und Angehörige von ihnen | |||
C. | Tathandlung | |||
1. | Gröblicher Missbrauch der Dienststellung | |||
2. | Befehle, Forderungen oder Zumutungen ohne Beziehung zum militärischen Dienst | |||
III. | Innere Tatseite | |||
IV. | Strafe | |||
V. | Beteiligung | |||
A. | Militärische Vorgesetzte oder Ranghöhere | |||
B. | Andere Soldaten | |||
C. | Nicht-Soldaten | |||
VI. | Abgrenzung und Konkurrenzen | |||
VII. | Prozessuale Aspekte |
I. Allgemeines
A. Regelungsinhalt im Überblick
1
Nach § 34 macht sich ein militärischer Vorgesetzter (oder Ranghöherer; vgl zum Tatsubjekt Rz 9 ff) strafbar, wenn er die ihm verliehene Dienststellung gegenüber Untergebenen, Rangniedereren oder ihren Angehörigen missbraucht. Der Missbrauch muss dabei durch Befehle, Forderungen oder Zumutungen ohne Beziehung zum militärsichen Dienst erfolgen.
2
Die Notwendigkeit, gegen pflichtvergessene Vorgesetzte oder Ranghöhere strafrechtlich vorzugehen, die untergebene Soldaten oder ihre Angehörigen zu nichtmilitäris...