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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 29 Verstöße gegen die Pflichten zur Meldung und zur Befehlsübermittlung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
2
B.
Tatobjekt
36
C.
Tathandlung
712
D.
Taterfolg
1315
III.
Innere Tatseite
16, 17
IV.
Strafe
1820
V.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

Die richtige und rechtzeitige Übermittlung von Meldungen und Befehlen hat im militärischen Bereich entscheidende Bedeutung (vgl Foregger/Kunst, MilStG2 § 29 Anm 1; zum dt Recht Dau, MK4 WStG § 42 Rz 1). Daher ist dieser Bereich auch teilweise durch das Strafrecht und nicht bloß disziplinär abgesichert. Für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bestehen zwei wesentliche Einschränkungen: Zum einen muss es sich um wichtige Mitteilungen oder wichtige Befehle handeln, zum anderen muss durch den Fehler eine konkrete Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen oder die Gefahr eines erheblichen Nachteils (§ 2 Z 4) herbeiführt werden. Da für letzteres Fahrlässigkeit genügt, ist § 29 eine echteVorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (s dazu L/St/Huber, StGB4 § 7 Rz 2). § 29 enthält an seinem Ende noch eine Deliktsqualifikation. § 30 enthält das Fahrlässigkeitspendant zu § 29. Jedenfalls seit dem Jahr 2...

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