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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 26 Vorsätzliche Preisgabe eines militärischen Geheimnisses

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
2
B.
Tatobjekt
38
C.
Tathandlung
9, 10
III.
Innere Tatseite
IV.
Strafe
1216
V.
Konkurrenz
1720

I. Allgemeines

1

§ 26 enthält ein Geheimnisschutzdelikt in Bezug auf militärische Geheimnisse. Zum Schutz verpflichtet sind Soldaten iSd § 2 Z 1, und zwar gem § 28 auch nach Beendigung der Dienstzeit. Während § 26 den vorsätzlichen Gemeimnisverrat bestraft, enthält § 27 ein Fahrlässigkeitspendant dazu. Seit 2012 gab es lediglich im Jahr 2020 eine Verurteilung nach diesen Bestimmungen in der gerichtlichen Kriminalstatistik.

II. Äußerer Tatbestand

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nach § 1 nur ein Soldat iSd § 2 Z 1 sein. Die Verpflichtung zur Einhaltung von militärischen Geheimnissen trifft den Soldaten aber auch nach Beendigung seiner Dienstzeit (§ 28); entscheidend ist, dass er das Geheimis als Soldat erfahren hat. § 26 ist somit ein unrechtsrelevantes Sonderdelikt, eine Beteiligung ist aber in Abweichung zu § 14 Abs 1 StGB nach der Sondervorschrift des § 259 StGB nur für § 26 Abs 2 möglich (Schwab, WK2 MilStG § 26 Rz 4; Foregger/Kunst, MilStG2 § 26 Anm 5).

B. Tatobjekt

3

Objekt der Tat ist ein mil...

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