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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 24 Vorsätzliche Wachverfehlung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
2
B.
Tathandlung
36
III.
Innere Tatseite
7
IV.
Strafe
815
V.
Konkurrenz
1618

I. Allgemeines

1

Der Wachdienst wird als besonders wichtig bewertet, weshalb entsprechende Verfehlungen mit gerichtlicher Strafe bedroht sind. § 25 enthält ein Fahrlässigkeitspendant dazu. 2012, 2014 und zuletzt 2018 ist jeweils eine Verurteilung wegen § 24 in der gerichtlichen Kriminalstatistik ausgewiesen, für § 25 ist hingegen jedenfalls seit dem Jahr 2012 keine Verurteilung verzeichnet.

II. Äußerer Tatbestand

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nach § 1 nur ein Soldat iSd § 2 Z 1 sein; für § 24 muss es sich darüber hinaus um einen Soldaten handeln, der zu einem Wachdienst (s dazu auch § 22 ADV) eingeteilt ist (Schwab, WK2 MilStG § 2 Rz 5). Formale Mängel beim Wachauftrag sind unbeachtlich (Schwab, WK2 MilStG Vor § 24, 25 Rz 2). Der Wachkommandant soll nach hA nicht Täter des § 24 sein können (Schwab, WK2 MilStG § 2 Rz 5; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari, StGB14 MilStG § 24 Rz 1; OGH 13 Os 23/98). Die Tätigkeit als Offizier vom Tag oder Charge vom Tag ist keine derartige Wachdiensttätigkeit, vergleichbare Verfehlung...

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