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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 17 Straflosigkeit der Nichtbefolgung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Anwendungsfälle
A.
Verletzung der Menschenwürde
2
B.
Unzuständigkeit
3
C.
Aufhebung durch einen anderen Befehl
4
D.
Ungültigkeit durch Änderung der Umstände
5
E.
Ohne militärischen Bezug
6
F.
Anordnung einer gerichtlich strafbaren Handlung
7

I. Allgemeines

1

§ 17 schließt die Strafbarkeit einer Handlung nach den § 12–16 aus, wenn ein Befehl die in den Z 1–6 genannten Eigenschaften erfüllt. Die Bestimmung erinnert inhaltlich ein wenig an § 269 Abs 4 StGB, aber auch an Art 20 Abs 1 B-VG. Da in diesen Fällen ein Befehl unbeachtlich ist, fehlt es beim Ungehorsam dagegen am Unrecht, weshalb diese Z entweder als Tatbestandsausschließungsgrund oder als Rechtfertigungsgrund einzuordnen sind (§ 22 WStG ist vom Wortlaut klar ein Rechtfertigungsgrund, vgl zum dt Recht Dau, MK4 § 22 WStG Rz 2). Da es weitgehend nicht auf eine Abwägung im Einzelfall ankommen, sondern zumeist der Befehl generell unbeachtlich ist, wird zumeist der Tatbestand entfallen. Das gilt jedenfalls für die Z 1, 2, 5 und 6; hier ist § 17 auf Tatbestandsebene einzuordnen (generell dort einordnend Schwab, WK2 MilStG § 17 Rz 1), die irrtümliche Annahme eines dieser Fälle lässt als Tatbildirrtu...

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