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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 14 Schwerer Ungehorsam

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
2
B.
Tathandlung
37
III.
Innere Tatseite
8
IV.
Strafe
9
V.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

§ 14 enthält eine Qualifikation zu § 12. Demnach müssen alle Voraussetzungen des § 12 vorliegen; es gelten somit die Überlegungen zur Subjektseigenschaft (§ 12 MilStG Rz 4), zum Objekt (§ 12 MilStG Rz 5) sowie zu den Tathandlungen (§ 12 MilStG Rz 6 ff), den Tatmodalitäten (§ 12 MilStG Rz 9 ff), wenn ein Fall des § 12 Abs 1 vorliegt, sowie zum Taterfolg (§ 12 MilStG Rz 13 ff), wenn ein Fall des § 12 Abs 2 gegeben ist. Auch die Ausdehnung des § 15 gilt für § 14. Das Unrecht der Tat wird durch die gemeinsame Tatbegehung von mehreren Soldaten oder die Begehung im Einsatz erhöht.

II. Äußerer Tatbestand

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nach § 1 nur ein Soldat iSd § 2 Z 1 sein. § 12 ist ein unrechtsrelevantes Sonderdelikt, eine Beteiligung eines Nicht-Soldaten daran ist auf Grundlage der Sondervorschrift des § 259 StGB wegen der Höhe der Strafdrohung möglich. Soldaten können sich über § 14 Abs 1 StGB problemlos beteiligen (Schwab, WK2 MilStG § 14 Rz 2).

B. Tathandlung

3

Tathandlung des § 14 ist das Nichtbefolgen eines Befehls. Aufgrund des § 1...

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