TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 13 Fahrlässige Nichtbefolgung von Befehlen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Innere Tatseite
2
III.
Strafe
3
IV.
Konkurrenz
4

I. Allgemeines

1

§ 13 enthält das Fahrlässigkeitspendant zu § 12 Abs 2 (Foregger/Kunst, MilStG2 § 13 Anm 1). Abs 1 kennt aufgrund seiner Tatmodalitäten kein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt (Schwab, WK2 MilStG § 13 Rz 1), was aber insofern eine Strafbarkeitslücke eröffnet, als der Täter bei irrtümlicher Annahme der Unverbindlichkeit eines Befehls nach § 17 trotz eines den Tatmodalitäten des § 12 Abs 1 entsprechenden Verhaltens straflos bleibt. Hinsichtlich der Subjektseigenschaft (§ 12 MilStG Rz 4), des Objekts (§ 12 MilStG Rz 5) sowie der Tathandlungen (§ 12 MilStG Rz 6 ff) und des Taterfolges (§ 12 MilStG Rz 14 ff) gelten die zu § 12 getroffenen Überlegungen. Die Ausdehnung des § 15 gilt auch für § 13. Daher muss, wenn der Befehl zwar befolgt, aber verspätet oder mangelhaft umgesetzt wird, durch diesen Mangel oder durch die Verspätung auch der Zweck des Befehls beeinträchtigt worden sein.

II. Innere Tatseite

2

Es ist Fahrlässigkeit des Täters erforderlich (dazu § 6 StGB). Diese könnte zB im Verkennen des Befehlscharakters oder auch im Vergessen des Befehls lie...

Daten werden geladen...