Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 9 Desertion
Schrifttum
Foregger/Kunst, Das österreichische Militärstrafgesetz2 (1976); Kaes, Das österreichische Militärstrafwesen aus kriminologischer und rechtsvergleichender Sicht (1994); Salomon, Zum neuen Militärstrafgesetz, ÖJZ 1971, 426; Ulrich, Handbuch Wehrrecht (2008).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
A. | Regelungsinhalt im Überblick | |||
B. | Geschütztes Rechtsgut | |||
C. | Deliktstyp | |||
D. | Praktische Bedeutung | |||
II. | Tatbestandsmäßigkeit nach Abs 1 | |||
A. | Äußere Tatseite | |||
1. | Tatsubjekt: Soldat | |||
2. | Tathandlungen: Verlassen der Truppe, militärischen Dienststelle oder des sonst zugewiesenen Aufenthaltsortes bzw Fernbleiben | |||
B. | Innere Tatseite | |||
1. | Vorsatz in Bezug auf Tatsubjekt, Tathandlung und Tatmodalität | |||
2. | Erweiterter Vorsatz: Entziehungsabsicht | |||
III. | Privilegierung nach Abs 2 | |||
IV. | Vorbereitung und Versuch | |||
V. | Beteiligung | |||
A. | Soldaten | |||
B. | Nicht-Soldaten | |||
VI. | Strafe | |||
VII. | Konkurrenzen | |||
VIII. | Prozessuale Aspekte |
I. Allgemeines
A. Regelungsinhalt im Überblick
1
§ 9 stellt die „Desertion“ unter Strafe. Nach Abs 1 macht sich strafbar, wer auf die im § 8 angeführte Weise, demnach durch vorsätzliches Verlassen seiner Truppe, militärischen Dienststelle oder des ihm sonst zugewiesenen Aufenthaltsorts ...