Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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Vorbemerkungen
1
Die Pflicht zur Leistung des Militärdienstes ist eine zentrale Verpflichtung männlicher österr Staatsbürger (s ErläutRV 53 BlgNR 12. GP 13; Schwab, WK2 MilStG Vor § 7–11 Rz 1). Schwerwiegende Verletzungen damit zusammenhängender Pflichten werden im MilStG unter Strafsanktion gestellt. Während im I. Hauptstück des MilStG (§§ 1–6) allg, für alle Tatbestände dieses Gesetzes relevante Vorschriften normiert sind, widmet sich das MilStG in seinem II. Hauptstück (Besonderer Teil; § 7–38) den einzelnen Delikten. Dieses ist in Anlehnung an die einzelnen Pflichten von Soldaten (s dazu insb § 3 ff ADV) in sechs Unterabschnitte gegliedert (Foregger/Kunst, MilStG2 30).
2
Im 1. Abschnitt sind Straftaten gegen die Wehrpflicht (§§ 7–11) als solches enthalten, wie zB die Desertion (§ 9) oder die Herbeiführung der Dienstuntauglichkeit (§ 10). Geschütztes Rechtsgut dieser Tatbestände ist die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres (Foregger/Kunst, MilStG2 34).
3
Im 2. Abschnitt des II. Hauptstücks des MilStG finden sich die Staftaten gegen die militärische Ordnung (§§ 12–23), wie zB der Ungehorsam (§ 12) oder die Meuterei (§ 18). Geschütztes Rechtsgut der in diesem Abschnitt enthaltenen Delikte...