Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 38 Verbreitungs- und Veröffentlichungsverbot
Schrifttum
Lammasch, Über das Privilegium parlamentarischer Berichterstattung, GZ 1895, 97; Öhlinger, „Das Gespenst“ und die Freiheit der Kunst in Österreich, ZUM 1985, 190; Rami, Ist § 38 MedienG ein Medieninhaltsdelikt? MR 2005, 7; Rami, Die dingliche Wirkung der Verjährung von Medieninhaltsdelikten (§ 32 MedienG). Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur der Einziehung (§ 26 StGB, § 33 MedienG) und zum Einfluss der Verjährung auf sie (§ 57 Abs 4 StGB), ÖJZ 2014, 810; Storch, Über die Straflosigkeit der parlamentarischen Berichterstattung, ÖZStr 1916, 1; Zöchbauer, Regierungsvorlage zur Mediengesetznovelle 2005, MR 2004, 389.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tatobjekt | ||
C. | Tathandlung | ||
III. | Innere Tatseite | ||
IV. | Strafe | ||
V. | Konkurrenzen | ||
VI. | Inländische Gerichtsbarkeit |
I. Allgemeines
1
Auf der Grundlage des MedienG dürfen Gerichte die Beschlagnahme der zur Verbreitung bestimmten Stücke eines Medienwerks anordnen, wenn die nachteiligen Folgen der Beschlagnahme nicht unverhältnismäßig schwerer wiegen als das Rechtsschutzinteresse, dem die Beschlagnahme dienen soll (§ 36 Abs 1).
2
Der Zweck dieser Beschlagnahme ist durch ein Ve...