Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 82
Schrifttum
Lewisch, Funktion und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes im Fahrlässigkeitsstrafrecht, RdW 2000, 146; Tipold, Zurechnung fremden Verhaltens – Vertrauensgrundsatz, Compliance und Verbandsverantwortlichkeit, in FS Fuchs (2014) 595; im Übrigen s das Schrifttum zu § 81 LMSVG.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tatmittel | ||
C. | Tathandlung | ||
III. | Strafe | ||
IV. | Konkurrenz |
I. Allgemeines
1
§ 82 bildet das zu § 81 korrespondierende Fahrlässigkeitsdelikt. Handelt der Täter in Bezug auf nur ein Tatbestandsmerkmal nicht mit dem für § 81 Abs 1 oder 3 LMSVG erforderlichen Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB), bleibt eine Strafbarkeit nach § 82 Abs 1 bzw 3 LMSVG zu prüfen. Wie § 81 LMSVG kennt § 82 zwei Grundtatbestände (Abs 1 und 3) und eine Qualifikation (Abs 2), die jedoch eine Variante des § 81 Abs 2 ausspart (s Rz 12).
II. Äußere Tatseite
A. Tatsubjekt
2
Wie § 81 kann auch § 82 von jedem verwirklicht werden (Allgemeindelikt).
B. Tatmittel
3
Als Tatmittel kommen gesundheitsschädliche Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Gebrauchsgegenstände (§ 82 Abs 1) sowie Fleisch (§ 82 Abs 3) in Betracht. S dazu § 81 LMSVG Rz 5 ff.
C. Tathandlung
4
Als korrespondierendes Fahrlässigkeitsdelikt ...