Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 4
Schrifttum
Dullinger, Arbeitnehmerbegriff(e) des Unionsrechts und das österreichische Arbeitsrecht, ZAS 2018, 4; Jensik, Ist der wirtschaftliche Streik strafbar? ÖJZ 1957, 337; Malaniuk, Die strafrechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom , BGBl. Nr. 113, zum Schutze der Arbeits- und der Versammlungsfreiheit, GZ 1930, 139; Maultaschl, Vom Koalitionsrecht, ÖJZ 1954, 187; R. Seiler, Der strafrechtliche Anwendungsbereich des Koalitionsgesetzes, ÖJZ 1965, 478.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tatobjekt | ||
C. | Tathandlung | ||
III. | Innere Tatseite | ||
IV. | Strafe | ||
V. | Konkurrenzen |
I. Allgemeines
1
Das Gesetz zum Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit – Antiterrorgesetz schützt die persönliche Arbeitsfreiheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darüber hinaus aber auch die Gesinnungsfreiheit der Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer soll ohne Rücksicht darauf, ob und welcher Berufsvereinigung er angehört, die Möglichkeit haben, Arbeit zu nehmen; ebenso soll jeder Arbeitgeber unter den gleichen Vorausetzungen die Möglichkeit haben, Arbeit zu geben (L/St, Strafrechtliche Nebengesetze2 28).
2
Um diese Arbeitsfreiheit zu gewährleisten, erklärt § 1 alle Bes...