TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 250 Falsche Verdächtigung

Martin Stricker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
4
B.
Tatobjekt
5
C.
Tathandlung
613
III.
Innere Tatseite
IV.
Tätige Reue
V.
Strafe
VI.
Konkurrenzen
17, 18

I. Allgemeines

1

Die falsche Verdächtigung ist die zweite gerichtlich strafbare Handlung des FinStrG, die kein Finanzvergehen ist (s § 248 FinStrG Rz 1 f). Der Tatbestand ergänzt jenen der Verleumdung (§ 297 StGB, ErläutRV 1130 BlgNR 13. GP 93, s auch ErläutRV 295 BlgNR 8. GP 90). Bereits im StG bestanden die Verleumdung (§ 209 StG) und die falsche Verdächtigung (§ 321 StG) nebeneinander. Der Gesetzgeber hat sich daher auch im FinStrG dazu entschieden, einen gesonderten Tatbestand der falschen Verdächtigung zu regeln. § 250 gleicht § 297 StGB daher mit nur einer Ausnahme, die darin besteht, dass der Täter hier einen anderen nicht einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder St...

Daten werden geladen...