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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 46 Monopolhehlerei

Raphaela Bauer-Raschhofer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
2
B.
Vortat und Tatobjekt
35
C.
Tathandlungen
6, 7
III.
Innere Tatseite
8, 9
IV.
Strafe
1012
V.
Abgrenzung
13, 14

I. Allgemeines

1

Mittels der Monopolhehlerei soll ein durch eine Vortat geschaffener rechtswidriger Zustand aufrechterhalten werden (Brandl/Kert in HB Finanzstrafrecht4 Rz 2187). Es handelt sich somit um eine Nachtat zu bestimmten Finanzvergehen. Der Aufbau des Delikts gleicht jenem der Abgabenhehlerei gem § 37, weshalb für detailliertere Ausführungen darauf verwiesen werden kann. Gleich diesem Tatbestand kann auch § 46 in eine eigennützige (Abs 1 lit a) und eine fremdnützige (Abs 1 lit b) Monopolhehlerei eingeteilt werden.

II. Äußere Tatseite

A. Tatsubjekt

2

§ 46 stellt ein Allgemeindelikt dar. Vom Täterkreis ausgenommen ist jedoch der Täter der Vortat selbst (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 46 Rz 4). Somit sind auch alle Beteiligten an der Vortat (§ 11) als Tatsubjekte von der Monopolhehlerei ausgeschlossen.

B. Vortat und Tatobjekt

3

Die Monopolhehlerei kann nur an Monopolgegenständen oder Erzeugnissen aus Monopolgegenständen begangen werden, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde...

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