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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 43 Verbotene Herstellung von Tabakwaren

Severin Glaser

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Verbotene Herstellung von Tabakwaren
A.
Äußere Tatseite
26
B.
Innere Tatseite
7
III.
Vorbereitung der verbotenen Herstellung von Tabakwaren
8
A.
Äußere Tatseite
9, 10
B.
Innere Tatseite
IV.
Strafe
12, 13

I. Allgemeines

1

§ 43 pönalisiert die bewilligungslose Herstellung von Tabakwaren im Steuergebiet, und zwar sowohl bei vorsätzlicher(§ 43 Abs 1) als auch bei fahrlässiger Begehungsweise (§ 43 Abs 4). § 43 Abs 2 enthält zusätzlich ein Vorbereitungsdelikt.

II. Verbotene Herstellung von Tabakwaren

A. Äußere Tatseite

2

Tatobjekt des Straftatbestands sind Tabakwaren. § 43 Abs 1 verweist in einem Klammerausdruck ausdrücklich auf §§ 2 f TabaksteuerG. Demnach sind Zigaretten (§ 2 Z 1 TabaksteuerG), Zigarren und Zigarillos (§ 2 Z 2 TabaksteuerG), Rauchtabak (und zwar Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak; § 2 Z 3 TabaksteuerG) und Tabak zum Erhitzen (§ 2 Z 4 TabaksteuerG) erfasst. § 3 TabaksteuerG definiert im Detail, welche Eigenschaften diese Tabakwaren jeweils aufweisen und welche Produkte erfasst sind.

3

Tathandlung des § 43 Abs 1 und 4 ist die gewerbliche Herstellung von Tabakwaren ohne erforderliche Bewilligung im Steuergebiet

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