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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 39 Abgabenbetrug

Raphaela Bauer-Raschhofer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
A.
Abgabenbetrug gem § 39 Abs 1
4, 5
1.
Falsche oder verfälschte Urkunden, Daten oder andere solche Beweismittel (lit a)
68
2.
Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen (lit b)
911
3.
Manipulation einer automationsunterstützen Datenverarbeitung (lit c)
12, 13
B.
Abgabenbetrug gem § 39 Abs 2
1418
III.
Innere Tatseite
1921
IV.
Strafe
2225

I. Allgemeines

1

Aufgrund der zunehmenden Wirtschafts- und Finanzkriminalität wurde mit der FinStrG-Novelle 2010 (BGBl I 2010/104) der Tatbestand des Abgabenbetrugs neu geschaffen. Dieser soll Handlungen mit besonderer krimineller Energie schwerer bestrafen (ErläutRV 874 BlgNR 24. GP 10). § 39 stellt einen Qualifikationstatbestand dar, weshalb zwingend die Erfüllung eines Grunddelikts Voraussetzung ist (Schmitt in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG I5 § 39 Rz 3). Daneben muss eine gerichtliche Zuständigkeit vorliegen sowie in Abs 1 ein betrügerisches Vorgehen bzw in Abs 2 eine Vorsteuererschleichung.

2

Gemeinsam ist den beiden Tatbeständen in Abs 1 und Abs 2, dass die Grunddelikte in die gerichtliche Zuständigkeit gem § 53 fallen müssen. Eine Ahndung wegen Abgabenbetrugs im verwaltungsbehördl...

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