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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 37 Abgabenhehlerei

Raphaela Bauer-Raschhofer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
2
B.
Vortat und Tatobjekt
35
C.
Tathandlungen
1.
Eigennützige Abgabenhehlerei gem § 37 Abs 1 lit a
69
2.
Fremdnützige Abgabenhehlerei gem § 37 Abs 1 lit b
1012
III.
Innere Tatseite
13, 14
IV.
Strafe
1517
V.
Abgrenzung

I. Allgemeines

1

Mittels einer Abgabenhehlerei soll ein durch eine Vortat geschaffener rechtswidriger Zustand aufrechterhalten werden (Brandl/Kert in HB Finanzstrafrecht4 Rz 1904). Die Abgabenhehlerei stellt somit eine Nachtat zu bestimmten Finanzvergehen dar. Die Tathandlungen entsprechen dabei jenen der Hehlerei gem § 164 StGB (s daher dazu auch Flora in L/St, StGB4 § 164), sodass auch bei der Abgabenhehlerei zwischen eigennütziger (Abs 1 lit a) und fremdnütziger (Abs 1 lit b) Hehlerei unterschieden werden kann.

II. Äußere Tatseite

A. Tatsubjekt

2

§ 37 stellt ein Allgemeindelikt dar, sodass Täter jedermann sein kann (Judmaier in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG I5 § 37 Rz 1). Ausgenommen davon ist aber der Täter der Vortat (RIS-Justiz RS0086489; OGH 13 Os 153/11s; Lässig, WK2 FinStrG § 37 Rz 2; Reger in Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, FinStrG I4 § 37 Rz 1). Dieser und auch alle Beteiligten zur Vortat (§ 11) erfü...

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