TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 71a Gerichtliche Strafbestimmung

Martin Stricker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
4
B.
Tatobjekt
57
C.
Tathandlung
811
III.
Innere Tatseite
12, 13
IV.
Tätige Reue
1416
V.
Strafe
VI.
Konkurrenzen
1820

I. Allgemeines

1

1996 hat der Gesetzgeber das ChemG wegen einiger Vorgaben der EU in seiner dem Grunde nach heute geltenden Fassung erlassen (s ErläutRV 414 BlgNR 20. GP 46 ff; Ulrich, Chemikaliengesetz 4 ff). Eine gerichtliche Strafbestimmung war zunächst nicht vorgesehen, das ChemG 1996 beinhaltete lediglich Verwaltungsstraftatbestände (§ 71). Aufgrund des Art 11 der VO (EU) Nr 98/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO [EU] Nr. 98/2013, ABl L 2013/39, 1) entschloss sich der Gesetzgeber dann aber dazu, auch eine gerichtliche Strafnorm im ChemG zu schaffen (BGBl I 2015/1...

Daten werden geladen...