Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 31 Strafbestimmungen
Schrifttum
Beck, Mediation und Vertraulichkeit, Europäische Hochschulschriften, Reihe II/Rechtswissenschaft (2009); Ferz/Filler, Mediation (2003); Fuchshuber, Mediation im Zivilrecht (2004); Hopf, Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz, ÖJZ 2004, 41; Pruckner, Recht der Mediation (2003); R. Seiler, Der strafrechtliche Schutz der Geheimsphäre, Grazer Rechts- und Staatswissenschaftliche Studien Bd. 4 (1960).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Äußere Tatseite | |||
A. | Tatsubjekt | |||
B. | Tatobjekt | |||
C. | Tathandlung | |||
1. | Offenbaren | |||
2. | Verwerten | |||
D. | Taterfolg | |||
III. | Innere Tatseite | |||
IV. | Strafe | |||
V. | Rechtfertigung gem Abs 2 | |||
VI. | Verfolgungsvoraussetzung nach Abs 3 | |||
VII. | Abgrenzung/Konkurrenz |
I. Allgemeines
1
Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz regelt die Vorraussetzungen und das Verfahren über die Eintragung in die Liste der Mediatoren. Wer sich in die Liste eintragen lässt, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach § 18. § 31 sanktioniert die Verletzung dieser Pflicht.
II. Äußere Tatseite
A. Tatsubjekt
2
§ 31 ist ein Sonderdelikt. Täter kann nur eine Person sein, die nach § 18 zur Geheimhaltung verpflichtet ist und der die geheimhaltungspflichtige Tatsache im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertra...