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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 59

Sebastian Mayr/Hubert Hinterhofer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1, 2
II.
Abs 1
A.
Deliktstyp
3
B.
Äußere Tatseite
1.
Tatsubjekt: Zivildienstpflichtiger
4
2.
Tathandlung und Taterfolg
a)
Dienstuntauglichkeit
5
b)
Herbeiführen
6
C.
Innere Tatseite
1.
Tatvorsatz
7
2.
Erweiterter Vorsatz: Entziehungsabsicht
8
D.
Besonderheiten
1.
Beteiligung
9
2.
Abgrenzung und Konkurrenzen
1012
E.
Strafe
III.
Abs 2
A.
Deliktstyp
B.
Äußere Tatseite
1.
Tatsubjekt
2.
Tathandlung
a)
Täuschung über Tatsachen
16, 17
b)
Grobe Täuschung
1820
c)
Erhebliche Tatsachen
C.
Innere Tatseite
1.
Tatvorsatz
2.
Erweiterter Vorsatz: Entziehungsabsicht
D.
Besonderheiten
1.
Beteiligung
2.
Abgrenzung und Konkurrenzen
2528
E.
Strafe

I. Überblick

1

§ 59 besteht seit 1974 unverändert. § 59 Abs 1 ist § 10 MilStG (Herbeiführung der Dienstuntauglichkeit) nachempfunden (L/St, Strafrechtliche Nebengesetze2 1190 f; Attlmayr, ZDG § 59 Rz 1; Schwab, WK2 ZDG § 59 Rz 3), Abs 2 dagegen an § 11 MilStG (Dienstentziehung durch Täuschung) angelehnt (L/St, Strafrechtliche Nebengesetze2 1190 f; Schwab, WK2 ZDG § 59 Rz 7). Anders als § 10 f MilStG ist § 59 jedoch nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht – einem Zehntel der nach § 10 Abs 2 bzw § 11 Abs 2 MilStG zu verhängenden Höchst...

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