Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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Vorbemerkungen
Schrifttum
Attlmayr, Kommentar zum Zivildienstgesetz (2012, Ergänzungsheft 2013); Burger, Das österreichische Zivildienstrecht (2001); Fessler, Der Zivildienst (2000); Fessler/Stumpf, Das Zivildienstgesetz und seine praktische Anwendung (1976); Fessler/Szymanski/Wieseneder, Zivildienstrecht (1992).
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Sanktionensystem des ZDG | ||
III. | Geschichtliche Entwicklung | ||
IV. | Praktische Bedeutung | ||
V. | Täterkreis | ||
A. | Zivildienstpflichtiger | ||
B. | Zivildienstleistender |
I. Allgemeines
1
Das ZDG 1986 regelt ua die Rechtsstellung Zivildienstpflichtiger, die Rechte und Pflichten der Einrichtungen, in denen Zivildienst geleistet wird, sowie das Verfahren von der Zivildiensterklärung über die Zuweisung und Leistung bis zum Ende der Zivildienstpflicht (idR mit Erreichen des 50. Lebensjahrs; § 21 Abs 3 ZDG; Attlmayr, ZDG § 12 Rz 2; VwGH 2008/03/0028). Obwohl der Zivildienst nach den zu leistenden Tätigkeiten inhaltlich einem Dienstverhältnis ähnelt, handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Pflichtverhältnis, das der Wehrpflicht nachempfunden ist („Wehrersatzdienst“, dazu Attlmayr, ZDG § 1 Rz 1 ff). Die Verletzung der Zivildienstpflicht hat daher nicht nur zivilrechtl...