Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 99
Schrifttum
Burgstaller, Der strafrechtliche Schutz wirtschaftlicher Geheimnisse, in Ruppe (Hrsg), Geheimnisschutz im Wirtschaftsleben (1980) 5; R. Seiler, Der strafrechtliche Schutz der Geheimsphäre, Grazer Rechts- und Staatswissenschaftliche Studien Bd. 4 (1960); N. Raschauer, Rechtsfragen des § 66 Abs 2 ZaDiG, in Mitgutsch/Wessely (Hrsg), Strafrecht Besonderer Teil Jahrbuch 2010 (2010) 79; Wessely, Neuerungen im Nebenstrafrecht, in Mitgutsch/Wessely (Hrsg), Strafrecht Besonderer Teil Jahrbuch 2010 (2010) 47; Weilinger/Knauder/Miernicki (Hrsg), ZaDiG 2018 (2021).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Äußere Tatseite | |||
A. | Tatsubjekt | |||
B. | Tatobjekt | |||
C. | Tathandlung | |||
1. | Offenbaren | |||
2. | Verwerten | |||
3. | Verschaffen eines Vorteils/Zufügung eines Nachteils | |||
III. | Innere Tatseite | |||
IV. | Materielle Grenzen der Geheimhaltungspflicht | |||
V. | Strafe | |||
VI. | Verfolgungsvoraussetzung | |||
VII. | Abgrenzung/Konkurrenz |
I. Allgemeines
1
§ 99 Abs 4 pönalisiert Verstöße gegen die berufliche Verschwiegenheitspflicht nach § 20 Abs 5. Dieser verpflichtet Zahlungsdienstleister sowie die für sie tätigen Personen zur Verschwiegenheit über Geheimnisse, die sie ausschließlich aus Zahlungsdiensten (§ 1 Abs 2), die sie im Auftrag ihrer Zahlungs...