Gehört das EDV-System in jedem Fall zum festen Bestandteil der Buchführung?
Die Pflicht zur Bereitstellung von Wiedergaben auf Datenträgern hat keine Auswirkungen auf die bisher übliche Buchführungsorganisation
Aufsatz von Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Reinbert Schauer, SWK 27/1999, S 624