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BAO | Bundesabgabenordnung
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

Print-ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 12 Zustellung ausländischer Dokumente im Inland

Christoph Ritz

1

Fremdsprachig ist ein Dokument, wenn es ganz oder zum Teil nicht in deutscher Sprache abgefasst ist (Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1944; Feil, Zustellwesen5, 50; Raschauer, in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 12 Rz 6).

2

Bedeutungslos ist, ob der Empfänger der verwendeten Sprache mächtig ist (Berchtold, Zustellgesetz, 23; , SZ 64/165; Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1944, 78; Gitschthaler, in Rechberger, ZPO2, § 12 ZustG, Tz 3; Feil, Zustellwesen, 50; Raschauer, in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 12 Rz 6), sowie ob er die deutsche Sprache beherrscht (Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1944).

3

Wenn es staatsvertraglich oder gesetzlich normiert ist, hat die Behörde die Zustellung ausländischer Schriftstücke vorzunehmen (Walter/Mayer, Zustellrecht, 69; Stoll, BAO, 1082; aM Berchtold, Zustellgesetz, 22, wonach nach § 12 ZustG nur vorzugehen ist, wenn eine Bereitschaft zur Zustellung besteht).

4

Unter Übersetzung ist eine vollständige Übertragung des fremdsprachigen Textes zu verstehen; eine bloße Inhaltsangabe reicht nicht (Walter/Mayer, Zustellrecht, 72).

Die Übersetzung kann nicht nur von der ersuchenden (ausländischen) Behörde, sondern auch von der ersuchten (österreichischen) Behörde angefertigt sein (Stoll, BAO, 1083).

5

Bei Versäumung der 3-Tagesfrist des § 12 Abs 3 ZustG kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1945).

6

Unzulässig ist die Erklärung, zur Annahme nicht bereit zu sein, beispielsweise wenn die Erklärung nicht vom Empfänger herrührt, wenn das Schriftstück in deutscher Sprache abgefasst ist oder wenn eine entsprechende Übersetzung angeschlossen ist (Walter/Mayer, Zustellrecht, 74; Stoll, BAO, 1084; Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1946).

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