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OGH: Sozialplan / Arbeitnehmeransprüche
• Eine Anlage zum Sozialplan, in welcher Ansprüche einzelner Arbeitnehmer aus dem Sozialplan (unrichtig) berechnet wurden, ist – im Gegensatz zum Sozialplan selbst – keine geeignete normative Grundlage für Forderungen der Arbeitnehmer. – (§ 31 Abs. 1 ArbVG)
( 8 Ob A 197/98 y)