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GSVG: Neues in der Sozialversicherung der Selbständigen
• GSVG: Neues in der Sozialversicherung der Selbständigen
SoSi 9/99, 796 – 802: Artikel von Johannes Rudda.
Der Autor bespricht v. a. die 24. GSVG-Novelle (BGBl. I Nr. 175/1999 v. ). U. a. wird die Geldleistungsberechtigung im GSVG ab nur bei ausschließlicher GSVG-Versicherung möglich sein (nicht bei Mehrfachversicherung), die Übergangsregel dazu ist unbefriedigend (§ 85 Abs. 3 i. V. m. § 281 Abs. 4 b GSVG). Positiv ist, daß für die Angehörigen ab die Kostenbeteiligung bei Sachleistungen nach dem GSVG entfällt (für die Anstaltspflege galt das schon bisher).