Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte Rechtsanwälte pensionsversicherungsfrei?
• Angestellte Rechtsanwälte pensionsversicherungsfrei? (§§ 5 Abs. 1 Z 8, 7 Z 1 lit. e ASVG)
BMAGS vom , GZ 121.163/2-7/99.
Ziemlich überraschend hat das BMAGS in einem Verfahren betreffend die Pflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin bescheidmäßig entschieden, daß für angestellte Rechtsanwälte – analog zur Regelung für Rechtsanwaltsanwärter – keine Pensionsversicherungsbeiträge zu leisten seien. Die Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, daß für die gleichen (Rechtsanwalts-)Einkünfte schon Pflichtbeiträge in der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer anfallen. Doppelte Pensionsversicherungspflicht sei systemwidrig und daher zu vermeiden.
Für die Pensionsversicherungspflicht von angestellten (ASVG) und niedergelassenen Ärzten (§ 2 Abs. 2 FSVG), die aufgrund der gleichen ärztlichen Einkünfte schon Beiträge in den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer einzahlen müssen, müßte dies gleicherweise gelten, wenn der Wohlfahrtsfonds von den Leistungen her der gesetzlichen Pensionsversicherung als (annähernd) gleichwertig eingestuft werden könnte.
Rechtsanwälte und deren Kanzleien sollten jedenfalls die weitere Vorgangsweise überlegen. Ein Antrag auf Rückerstattung von zu Ungebühr entrichteten Beitr...