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Sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Sportler-, Trainer- und Schiedsrichtertätigkeiten im Rahmen eines Vereines oder Verbandes
Ein Wegweiser durch den Sozialversicherungsdschungel
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von entgeltlichen Sportler-, Trainer- oder Schiedsrichtertätigkeiten hängt aus der Sicht des Sportvereines oder -verbandes von mehreren Kriterien ab:
1) Der Verein oder Verband ist im Mannschaftssport oder Einzelsport tätig (Achtung: Trainer und Schiedsrichter werden immer Einzelsportlern gleichgestellt).
2) Der Sportler ist als Profi oder Amateur tätig.
In nachfolgender Abbildung sind die verschiedenen möglichen Beschäftigungsverhältnisse dargestellt:
Grafik einsetzen !!!
ad 1) Definition Profi:
Beim Profi stellt die sportliche Tätigkeit den Hauptberuf3) und die Hauptquelle4) der Einnahmen dar.
ad 2) Definition Amateur:
Beim Amateur stellt die sportliche Tätigkeit nicht den Hauptberuf und nicht die Hauptquelle der Einnahmen dar.
ad 3) Definition Hauptberuf:
Hauptberuf ist jene Tätigkeit, die die Arbeitszeit des Betroffenen (Basis derzeit 40-Stunden-Woche) zumindest zu mehr als 50% in Anspruch nimmt und für die wirtschaftliche und soziale Lebensstellung der Person ausschlaggebend ist. Während ein PensionistS. 354 oder ein Arbeitsloser nie einen zivilen Hauptberuf haben, können Hausfrauen und Studenten (wenn Studienerfolg nachweisbar) sehr wohl hauptberu...