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ASoK 11, November 1999, Seite 347

Was ist Telearbeit?

Dr. Hans Trattner

(H.T.)* – Unter Telearbeit versteht man jene Arbeit, die regelmäßig, räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers ausgeführt wird und wobei Hilfsmittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnik genutzt werden. Der Begriff „Telearbeit" existiert allerdings in den arbeitsrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen nicht. Weder im Gesetz noch in Kollektivverträgen wird Telearbeit angesprochen. Telearbeit soll allerdings auf Grund von gängigen Arbeitsverhältnissen abgewickelt werden, dies jedenfalls, sobald eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Telearbeiters gegeben ist. In einem Arbeitsvertrag können alle erdenklichen Vereinbarungen, soweit gesetzlich erlaubt, getroffen werden.

Wie aus Wirtschaftskreisen zu erfahren war, gibt es in Österreich eine namhafte Zahl von Telearbeitsplätzen, wobei diese neue Form der Beschäftigung zum gegenseitigen Nutzen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer optimal eingesetzt werden kann. Insbesondere sind folgende Arbeitsbereiche über Telearbeit organisierbar:

Korrespondenz, Auftragsbearbeitung, Rechnungswesen, statistische Auswertungen, Veranstaltungsorganisation, Marketing, graphische Arbeit, Übersetzungen, K...

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