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OGH: Beschäftigungsverbot nach MSchG
• Eine Verkürzung des individuellen Beschäftigungsverbotes gemäß § 3 Abs. 3 MSchG führt nicht zu einer Verlängerung der Schutzfrist, wenn damit nicht auch die Acht-Wochen-Frist des § 3 Abs. 1 MSchG verkürzt wird. – (§§ 3 Abs. 1 u. 3 MSchG)
( 10 Ob S 41/99 y)