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ASoK 11, November 1999, Seite 356

Rückverrechnung von Sonderzahlungen bei Fehlen einer Rückverrechnungsregel im Kollektivvertrag

Dr. Wolfgang Höfle

Rückverrechnung von Sonderzahlungen bei Fehlen einer Rückverrechnungsregel im Kollektivvertrag (§ 16 AngG)

OGH 8 Ob A 221/99d v. ; ARD 5059/7/99.

Enthält ein Kollektivvertrag lediglich die Anordnung, daß Sonderzahlungen bei Beginn oder Ende des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres nur aliquot gebühren, fehlt jedoch jegliche Regelung über die Rückverrechnung der Sonderzahlungen, kann dennoch ein bereits fällig gewesener, ausgezahlter Urlaubszuschuß bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf des Kalenderjahres zurückgefordert werden. Gutgläubiger Verbrauch kann vom Arbeitnehmer dagegen nicht eingewendet werden.

Anm.: Viele Kollektivverträge beschränken allerdings die Rückforderung auf die Fälle Selbstkündigung, unberechtigter Austritt und berechtigte Entlassung.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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