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Karenzierung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses?
• Die erkennbare Absicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen, in Verbindung mit dem Verbrauch seines Urlaubs und seiner Abmeldung bei der Krankenkasse sowie in Verbindung mit einem Schreiben, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis zu lösen – mag auch ein weiteres Schreiben die Abmeldung auf schlechte Auftragslage zurückführen und als Arbeitsunterbrechung bezeichnen sowie eine Wiederaufnahme der Arbeit ca. im März/April in Aussicht stellen –, ist richtigerweise nicht als Karenzierung des Arbeitsverhältnisses, sondern als Unterbrechung mit Wiedereinstellungszusage zu beurteilen. – (§ 23 AngG)
( 9 Ob A 11/99 d)