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Rückerstattung von Ausbildungskosten
Schriftliche Vereinbarung der Rückerstattung unter gewissen Voraussetzungen möglich
Unternehmer sind oftmals gezwungen, ihre Mitarbeiter entsprechend ausbilden zu lassen. Gerade in technischen Berufen reichen oft einschlägige schulische Ausbildungen nicht aus, um Mitarbeiter gezielt einzusetzen. Daher werden Arbeitnehmern in vielen Fällen spezielle Ausbildungen angeboten, welche jedoch oft mit erheblichen Kosten verbunden sind. Hier soll geklärt werden, wer diese Kosten zu tragen hat bzw. ob sie in gewissen Fällen überwälzt werden können.
Unterscheide: Ausbildungskosten – Einschulungskosten
Eine Ausbildung liegt vor, wenn dadurch Spezialkenntnisse theoretischer oder praktischer Art erworben werden, welche auch in anderen Unternehmen verwertet werden können.
Daher versteht man unter Ausbildungskosten nur jene Auslagen, die der Arbeitgeber zusätzlich über bereits aus dem Arbeitsvertrag resultierende Verpflichtungen hinaus für eine spezielle Ausbildung tatsächlich aufwendet.
Einschulungskosten werden verursacht, indem der Arbeitnehmer mit den Eigenheiten seiner betrieblichen Tätigkeit vertraut gemacht wird. Die Einschulung erfolgt in der Regel im Betrieb oder häufiger noch im Unternehmens- oder Konzernbereich. Auch die Vermittlung sonstiger typischerweise mit dem Vollzug...