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ASoK 11, November 1999, Seite 361

OGH: Krankenbehandlungsanspruch

Der Gesamtvertrag hat auch Vorsorge zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Behandlung und Verschreibweise zu treffen. Wenn daher in Gesamtverträgen vorgesehen ist, daß nicht jeder ärztliche Vertragspartner alle notwendigen Leistungen erbringen darf, auf die der Versicherte Anspruch hat, so bedeutet dies noch keine Einschränkung des Krankenbehandlungsanspruches. – (§ 131 Abs. 1 ASVG)

( 10 Ob S 403/98 g)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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