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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 4 Ruhepause

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Ruhepause
Erl 2: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 3: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 4: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 5: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 4
Erl 6: Abweichungen durch Tarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung
Erl 7: Keine Anwendbarkeit auf mobile Arbeitnehmer
Erl 8: Keine Anwendbarkeit auf Arbeitnehmer ab Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen
Erl 9: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Ruhepause

Art 4 legt fest, dass jedem Arbeitnehmer bei länger als sechsstündiger Arbeitszeit eine Ruhepause zusteht. Weitere konkrete Regelungen enthält Art 4 nicht, sondern sieht vor, dass die „Einzelheiten“, insbesondere

-

die Festlegung der Dauer der Ruhepause,

-

die Festlegung der Voraussetzung für die Gewährung dieser Ruhepause,

auf nationaler Ebene in

1.

in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern festgelegt werden und

2.

nur in Ermangelung solcher Übereinkünfte durch innerstaatliche Rechtsvorschriften (va Gesetze und Verordnungen) festzulegen sind.

Art 4, 2. Halbsatz räumt damit der kollektiven Rechtsg...

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