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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 29 Adressaten

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Adressatenkreis der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88
Erl 2: Vorliegender Entwurf zur Novellierung der RL 2003/88 - Sanktionen im Übertretungsfall
- Neuer Art II
- Erläuterung
- Auswirkungen auf Österreich
Erl 3: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 4: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Adressatenkreis der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88

Adressaten von Richtlinien sind nach Art 249 Abs 3 EU-V (ehemals Art 189) die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den Inhalt der Richtlinien in innerstaatliches Recht zu übernehmen („transformieren“). Siehe dazu auch Art 1 Erl A. Art 29 stellt dies für den Anwendungsbereich der RL 2003/ 88 nochmals klar.

2) Vorliegender Entwurf zur Novellierung der RL 2003/88 - Sanktionen im Übertretungsfall

Für allgemeine Information zum Novellierungsentwurf siehe Art 2 Erl 15. Der gesamte Entwurf ist im Anhang unter Punkt 9 abgedruckt.

- Neuer Art II

Art II des Entwurfes sieht vor, dass „die Mitgliedstaaten festlegen, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind und treffen die zu ihrer Durchsetzung erforderlich...

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