Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 18 Abweichungen im Wege von Tarifverträgen
Erläuterungen
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Übersicht | ||
Erl 1: Abweichungen durch Tarifverträge oder Sozialpartnervereinbarungen | ||
Erl 2: Übersicht über die Abweichungsmöglichkeiten | ||
Erl 3: Bei Kürzung der täglichen Ruhezeit: Trotz Abweichen von Art 3 keine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Art 6) zulässig | ||
Er 4: Abweichungen „können“ erfolgen bzw „sind zulässig“ - Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber? | ||
Erl 5: Gleichwertige Ausgleichsruhezeiten | ||
Erl 6: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung? | ||
Erl 7: Fundstelle in der RL 93/104 | ||
Erl 8: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 18 | ||
Erl 9: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
Erl 10: Vorliegender Entwurf zur Novellierung der RL 2003/88 - Änderungen in Art 18 - Erläuterung | ||
1) Abweichungen durch Tarifverträge oder Sozialpartnervereinbarungen
Art 18 ermöglicht Abweichungen von den Regelungen der Richtlinie 2003/88 mittels Tarifverträgen oder mittels Vereinbarungen der Sozialpartner. Diese Abweichungsmöglichkeiten sind als „Kann-Bestimmung“ formuliert. Es besteht daher keine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, von diesen Abweichungsmögli...