Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 26 Überprüfung des Durchführungsstands der Bestimmungen für Arbeitnehmer, die im regelmäßigen innerstädtischen Personenverkehr beschäftigt sind
Erläuterungen
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Übersicht | ||
Erl 1: Überprüfung der Durchführungsstandards der Regelungen für im regelmäßigen innerstaatlichen Personenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer | ||
Erl 2: Fundstelle in der RL 93/104 bzw. RL 2000/34 | ||
Erl 3: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
Erl 4: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 26 | ||
1) Überprüfung der Durchführungsstandards der Regelungen für im regelmäßigen innerstaatlichen Personenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer
Art 26 normiert Pflichten der EU-Kommission im Bereich der Überprüfung der Durchführungsstandards der Regelungen für im regelmäßigen innerstaatlichen Personenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer. Zu den Sonderregelungen siehe ua Art 20. Sollte diese Überprüfung ein Schutzdefizit ergeben, so hat die Kommission die Möglichkeit, entsprechende Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Diese Bestimmung ist wohl bewusst sehr weich formuliert und präsentiert den kleinsten gemeinsamen Nenner. So ist unklar, wann bessere Schutzmaßnahmen „erforderlich“ sind, um einen „kohärenten“ u...