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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 21 Arbeitnehmer an Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Sonderregelungen für Arbeitnehmer an Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen
Erl 2: Abweichungen „können“ erfolgen bzw „sind zulässig“
Erl 3: Abweichungsmöglichkeit
Erl 4: Überstunden-„Notfallklausel“ (Abs 6)
Erl 5: Urlaubssonderregelung (Abs 7)
Erl 6: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 7: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 8: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 9: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 21
Erl 10: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Sonderregelungen für Arbeitnehmer an Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen

Art 21 normiert Sonderregelungen für Arbeitnehmer an Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen, dh von in Meeren fahrenden Fischereischiffen, und legt ua fest, dass die Art 3 bis 6 und 8 für diese Arbeitnehmer nicht zur Anwendung kommen.

Dennoch

-

darf die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden betragen und

-

haben die Arbeitnehmer an Bord seegehender Fischereifahrzeuge Anspruch auf ausreichende Ruhezeiten.

Ausreichende Ruhezeiten liegen nach...

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