Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 8 Dauer der Nachtarbeit
Erläuterungen
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Übersicht | ||
Erl 1: Kapitel 3 der Richtlinie 2003/88 | ||
Erl 2: „Muss-Bestimmung“ - Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber? | ||
Erl 3: Begriff Nachtarbeiter | ||
Erl 4: Nachtarbeit und Arbeitszeitschutz | ||
Erl 5: Nachtschwerarbeit und Arbeitszeitschutz | ||
Erl 6: Festlegung des iSd lit b geschützten Personenkreises | ||
Erl 7: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung? | ||
Erl 8: Fundstelle in der RL 93/104 | ||
Erl 9: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 8 | ||
Erl 10: Abweichungen durch Tarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung | ||
Erl 11: Keine Anwendbarkeit auf mobile Arbeitnehmer | ||
Erl 12: Keine Anwendbarkeit auf Arbeitnehmer ab Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen | ||
Erl 13: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
1) Kapitel 3 der Richtlinie 2003/88
Das 3. Kapitel der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 umfasst die Artikel 8 bis 13 und enthält unter dem Titel „Nachtarbeit - Schichtarbeit - Arbeitsrhythmus“ die einschlägigen Arbeitszeitschutz-, Sicherheits- und Gesundheitsschutzregelungen für Nachtarbeiter und Schichtarbeiter.
2) „Muss-Bestimmung“ - Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Art 8 ...