Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 28 Inkrafttreten
Erläuterungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übersicht | ||
Erl 1: In-Kraft-Treten und Geltungsdauer der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 bzw ihrer Vorgängerrichtlinien | ||
Erl 2: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
Erl 3: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 28 | ||
1) In-Kraft-Treten und Geltungsdauer der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 bzw ihrer Vorgängerrichtlinien
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nummer der Richtlinie | In-Kraft-Treten | Außer-Kraft-Treten | Frist für die Umsetzung und Anwendung und Anwendung | Amtsblatt Nummer |
Richtlinie 93/104/EG (seit novelliert durch RL 2000/34) | - | ABl. L 307 vom , S 18 | ||
Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates = Novellierung der Richtlinie 93/104 | * | ABl. L 195 vom , S 41 | ||
Richtlinie 2003/88 des Europäischen Parlaments und des Rates | - | Siehe Art 27 Abs 1 | ABl. L 299 vom , S9 |
* für Ärzte in der Ausbildung. Siehe Artikel 2 der Richtlinie 2000/34/EG.
2) Umsetzung im österreichischen Recht
Für Art 28 ist keine Umsetzung im österreichischen Recht vorgesehen.
3) In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 28
Keine Abweichungsmöglichkeiten vorgesehen.