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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 12 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Schutzmaßnahmen für Nacht- und Schichtarbeiter
Erl 2: Begriff Nachtarbeiter
Erl 3: Begriffe Schichtarbeit und Schichtarbeiter
Erl 4: Umfang der Schutzmaßnahmen
Erl 5: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 6: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 7: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 8: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 12
Erl 9: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Schutzmaßnahmen für Nacht- und Schichtarbeiter

Art 12 verpflichtet die Mitgliedstaaten unter dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitsschutz“, für Nacht- und Schichtarbeiter entsprechende „erforderliche“ Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu treffen.

2) Begriff Nachtarbeiter

Zum Begriff des Nachtarbeiters siehe Art 2 Z 3 und Z 4.

Der Begriff „Nachtarbeiter“ ist nicht auf „Arbeiter“ beschränkt, da Nachtarbeiter jeder eine bestimmte Zeit in der Nacht arbeitende Arbeitnehmer ist. Auch Angestellte können daher Nachtarbeiter iSd EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 sein.

3) Begriffe Schichtarbeit und Schichtarbeiter

Art 2 Z 5 und Z 6 definieren als Schichtar...

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