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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 9 Untersuchung des Gesundheitszustands von Nachtarbeitern und Versetzung auf Arbeitsstellen mit Tagarbeit

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Begriff Nachtarbeiter
Erl 2: Regelmäßige und unentgeltliche Untersuchung
Erl 3: Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz
Erl 4: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 5: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 6: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 7: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 9
Erl 8: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Begriff Nachtarbeiter

Zum Begriff des Nachtarbeiters siehe Art 2 Z 3 und Z 4.

Der Begriff „Nachtarbeiter“ ist nicht auf „Arbeiter“ beschränkt, da Nachtarbeiter jeder eine bestimmte Zeit in der Nacht arbeitende Arbeitnehmer ist. Auch Angestellte können daher Nachtarbeiter iSd EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 sein.

2) Regelmäßige und unentgeltliche Untersuchung

Art 9 Abs 1 lit a verpflichtet die Mitgliedstaaten, Regelungen zu erlassen, die sicherstellen, dass der Gesundheitszustand der Nachtarbeiter

-

vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie

-

während der Tätigkeit

regelmäßig und unentgeltlich untersucht wird.

Weiters wird klargestellt, dass

1.

die ...

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