Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 20 Mobile Arbeitnehmer und Tätigkeiten auf Offshore-Anlagen
Erläuterungen
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Übersicht | ||
Erl 1: Regelungen für mobile Arbeitnehmer und Tätigkeiten auf Offshore-Anlagen | ||
Erl 2: Anwendungsausschluss für mobile Arbeitnehmer - Spezifische Sonderregelungen für mobile Arbeitnehmer | ||
Erl 3: Ausreichende Ruhezeiten | ||
Erl 4: Tätigkeiten auf Offshore-Anlagen | ||
Erl 5: Abweichung „kann“ erfolgen | ||
Erl 6: Überprüfung der Einhaltung der „Offshore-Regelungen“ | ||
Erl 7: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber? | ||
Erl 8: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung? | ||
Erl 9: Fundstelle in der RL 93/104 | ||
Erl 10: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 20 | ||
Erl 11: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
1) Regelungen für mobile Arbeitnehmer und Tätigkeiten auf Offshore-Anlagen
Art 20 enthält in wenig systematischer Weise Sonderregelungen für zwei völlig unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmern, und zwar für mobile Arbeitnehmer (Abs 1) und für Arbeitnehmer, die Tätigkeiten auf Offshore-Anlagen ausüben (Abs 2 und 3). Während die Regelung für mobile Arbeitnehmer verbindlich ist (arg: „gelten nicht“), ist Abs 2 eine „Kann-Bestimmung“ und Abs 3 legt Pflichten...