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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 6 Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Erl 2: 48 Stunden inklusive Arbeitsbereitschaftszeiten und Überstunden
Erl 3: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 4: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 5: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 6: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 6
Erl 7: Umsetzung im österreichischen Recht
Erl 8: Keine Anwendbarkeit auf Arbeitnehmer ab Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen

1) Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Art 6 legt als wöchentliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich - dh von der Vielzahl der Abweichungsmöglichkeiten abgesehen - 48 Stunden fest. Diese 48-Stundenfrist gilt jedoch nicht starr pro Woche, da Art 16 lit b dafür die Festlegung eines Durchrechnungszeitraumes von bis zu vier Monaten vorsieht.

Die Mitgliedstaaten haben daher die Möglichkeit, diese 48-Stundengrenze entweder pro Woche als Maximalarbeitszeit oder innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von maximal vier Monaten als durchschnittliche maximale wöchentliche Arbeitszeit vorzusehen.

Art 6 lit a gibt den Mitgliedstaaten drei Alternativ...

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