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Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

Print-ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 13 Arbeitsrhythmus

Erläuterungen


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Übersicht
Erl 1: Arbeitsrhythmus und Arbeitsgestaltung
Erl 2: Ex-ante-Festlegung der Schutzmaßnahmen
Erl 3: „Insbesondere“ - demonstrative Aufzählung
Erl 4: Ruhepausen
Erl 5: Schutzmaßnahmen
Erl 6: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 7: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 8: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 9: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 13
Erl 10: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Arbeitsrhythmus und Arbeitsgestaltung

Art 13 der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die „erforderlichen Maßnahmen“ zu treffen, damit ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, die Arbeit nach einem bestimmten Rhythmus zu gestalten, dem allgemeinen Grundsatz Rechnung trägt, dass die Arbeitsgestaltung dem Menschen angepasst sein muss, ua

-

im Hinblick auf die Verringerung der eintönigen Arbeit und des maschinenbestimmten Arbeitsrhythmus,

-

nach Maßgabe der Art der Tätigkeit und

-

nach Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit und

-

nach Maßgabe des Gesundheitsschutzes, ua was die Pausen während der Arbeitszeit betrifft.

Weitere, dh in diesem Fal...

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