Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 27 Aufhebung
Erläuterungen
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Übersicht | ||
Erl 1: Aufhebung der RL 93/104 - Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten | ||
Erl 2: Anhang I Teil A - Fassungen der RL 93/104 und 2000/34 | ||
Erl 3: Anhang I Teil B - Umsetzungs- und Anwendungsfristen | ||
Erl 4: „Verweisregelung“ | ||
Erl 5: „Artikel-Änderungs-Entsprechungstabelle“ | ||
Erl 6: Fundstelle in der RL 93/104 | ||
Erl 7: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
Erl 8: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 27 | ||
1) Aufhebung der RL 93/104 - Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten
Art 27 Abs 1 hebt die Geltung der Richtlinie 93/104 per sofort auf. Die Aufhebung der „Vorgänger“-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 hat jedoch, was Abs 1 2. Halbsatz auch eindeutig klarstellt, keinerlei Auswirkungen auf die für die Mitgliedstaaten bestehenden Umsetzungsfristen.
2) Anhang I Teil A - Fassungen der RL 93/104 und 2000/34
Anhang I Teil A lautet:
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Richtlinie | Kundmachung |
Richtlinie 93/104/EG des Rates | ABl L 307 vom , S. 18 |
Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates | ABl L 195 vom , S. 41 |
3) Anhang I Teil B - Umsetzungs- und Anwendungsfristen
Anhang I Teil B lautet:
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Richtlinie | Frist für die Umsetzung |
Richtlinie 93/104/EG des Rates |