Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 3 Tägliche Ruhezeit
Übersicht
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Übersicht | ||
Erl 1: Kapitel 2 der Richtlinie 2003/88 | ||
Erl 2: Tägliche Ruhezeit | ||
Erl 3: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber? | ||
Erl 4: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung? | ||
Erl 5: Fundstelle in der RL 93/104 | ||
Erl 6: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 3 – Abweichungen durch Tarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung | ||
Erl 7: Keine Anwendbarkeit auf mobile Arbeitnehmer | ||
Erl 8: Keine Anwendbarkeit auf Arbeitnehmer ab Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen | ||
Erl 9: Umsetzung im österreichischen Recht |
1) Kapitel 2 der Richtlinie 2003/88
Das 2. Kapitel der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 umfasst die Artikel 3 bis 7 und enthält unter dem Titel „Mindestruhezeiten – Sonstige Aspekte der Arbeitszeitgestaltung“ Regelungen über
die tägliche Ruhezeit (Art 3),
die Ruhepause (Art 4),
die wöchentliche Ruhezeit (Art 5),
die wöchentliche Höchstarbeitszeit (Art 6) und
den bezahlten Jahresurlaub (Art 7).
2) Tägliche Ruhezeit
Art 3 legt fest, dass jedem Arbeitnehmer pro 24 Stunden Zeitraum grundsätzlich – dh abgesehen von den in der Richtlinie 2003/88 selbst enthaltenen Abweichungsmöglichkeiten...