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Stärker

Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Kommentar

1. Aufl. 2006

ISBN: 3-7073-0885-5

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Stärker - Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Artikel 3 Tägliche Ruhezeit

Stärker

Übersicht


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Übersicht
Erl 1: Kapitel 2 der Richtlinie 2003/88
Erl 2: Tägliche Ruhezeit
Erl 3: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber?
Erl 4: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung?
Erl 5: Fundstelle in der RL 93/104
Erl 6: In der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene Abweichungsmöglichkeiten von Art 3
Abweichungen durch Tarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung
Erl 7: Keine Anwendbarkeit auf mobile Arbeitnehmer
Erl 8: Keine Anwendbarkeit auf Arbeitnehmer ab Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen
Erl 9: Umsetzung im österreichischen Recht

1) Kapitel 2 der Richtlinie 2003/88

Das 2. Kapitel der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 umfasst die Artikel 3 bis 7 und enthält unter dem Titel „Mindestruhezeiten – Sonstige Aspekte der Arbeitszeitgestaltung“ Regelungen über

die tägliche Ruhezeit (Art 3),

die Ruhepause (Art 4),

die wöchentliche Ruhezeit (Art 5),

die wöchentliche Höchstarbeitszeit (Art 6) und

den bezahlten Jahresurlaub (Art 7).

2) Tägliche Ruhezeit

Art 3 legt fest, dass jedem Arbeitnehmer pro 24 Stunden Zeitraum grundsätzlich – dh abgesehen von den in der Richtlinie 2003/88 selbst enthaltenen Abweichungsmöglichkeiten...

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